[502] Inbegriff heißt ein in einem einheitlichen Denkacte, in einer logischen [502] Synthese Zusammengefaßtes, Ganzes (vgl. BOLZANO, Wissenschaftslehre I, 393 f.). B. ERDMANN bezeichnet die »Inbegriffe« als »Gegenstände zweiter Ordnung« (Log. I, 101 ff.).
Eisler-1904: Inbegriff