[296]Schlußvermögen ist, nach BENEKE, der Inbegriff aller »Spuren oder Angelegtheiten, welche, zum Bewußtsein gesteigert, in Schlüsse einzugehen geeignet sind« (Lehrb. d. Psychol.3, § 134).
Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 2. Berlin 1904, S. 296.