[661] Vorsatz (propositum) ist die gedankenmäßige Anticipation eines Willensentschlusses, die bewußte, überlegte Zielsetzung. – Nach THOMAS präsupponiert das »propositum« »actum cognitionis ostendens finen in quem voluntas tendit« (1 sent. 40, 1). – Nach G. BIEDERMANN besteht der Vorsatz im »gewissenhaften Bewußtsein zukünftigen Tun- oder Nichttun-wollens« (Philos. als Begriffswiss. I, 301 ff.). Nach VOLKMANN ist der Vorsatz »das suspendierte Wollen« (Lehrb. d. Psychol. II4, 460).