Angeboren

[859] Angeboren: MAASS bestimmt: »Ein reiner (d.h. nicht aus Erfahrung entsprungener) Begriff heißt angeboren, wenn er in dem Verstande wirklich ist,[859] ohne erst durch eigene Tätigkeit desselben hervorgebracht oder erworben zu sein« (Gr. d. Log. § 458).

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 2. Berlin 1904, S. 859-860.
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