[266]Aushängeschild, titulus. – durch ein Au. (einen Anschlag) bekanntmachen, daß etwas zu vermieten oder zu verkaufen sei, s. »feilbieten« unter »feil«.
Quelle:
Karl Ernst Georges: Kleines deutsch-lateinisches Handwörterbuch. Hannover und Leipzig 71910 (Nachdruck Darmstadt 1999), Sp. 266.