[469] Beweisführung, argumentatio (die Darlegung des Beweises durch Tatsachen). – probatio (die Annehmlichmachungeiner Sachedurch Beweise, z. B. criminis). – confirmatio (die Begründung, Erhärtung durch Beweise, bes. als Teil der gerichtl. Rede). – ratio (als Versah ren beim Beweis). – argumentum od. Plur. argumenta (der zu führende od. geführte Beweis, die zu führenden od. geführten Beweise).