[2491] verjähren, inveterascere (durch die Länge der Zeit einwurzeln). – vetustate infirmari (durch die Länge der Zeit ungültig werden). – obsolescere (veralten). – vetustate aboieseere (mit der Länge der Zeit vergessen werden). – die Erbschaft ist bereits verjährt, hereditas usu capta est. – Verjährung, auctoritas (der rechtmäßige Besitz einer Sache). – die Erbschaft ist bereits durch V. in seinem Besitz, gehört ihm bereits durch V., hereditas usu capta est.