in-officiōsus , a, um, I) pflichtwidrig, a) ... ... , ein pfl. od. liebl. T. (in dem die nächsten Verwandten des Erblassers [Kinder, Eltern, Geschwister] unverdienterweise nicht gehörig [d.h. nicht mit dem ...
fideicommitto , mīsī, missum, ere = fidei (alcis) committo, ... ... Verfügung über einen Gegenstand, daß ihn der Erbe, gemäß dem Vertrauen, das der Erblasser zu ihm hat, einem andern, den man nach den Gesetzen nicht zum Erben ...