... Zeitraum ( die Zeit, Frist ) von zwei Tagen, zwei Tage als Zeitraum, a) ... ... »im Verlauf (während) dieser zwei Tage, in diesen zwei Tagen«, auch »nach diesen zwei Tagen«, Cic. ...
... 1: si, quod in ceteris legibus trinum nundinum esse oportet (eine Frist von wenigstens 17 Tagen), id in adoptione satis est trium esse horarum, ... ... prodictā die, daß zum vierten die Anklage nach wenigstens siebzehntägiger Frist mit Ankündigung des Tages geschehe, Cic. ...