[163] advocātus, ī, m. (eig. Partic. v. advoco), der Herbeigerufene, prägn. = a) zur Zeit der Republik, der Freund, Sachverständige und namentl. Rechtsverständige, den man bei einem [163] Rechtsstreite zur Beratung zog, der sich persönlich für eine Meinung vor Gericht anführen ließ und dieselbe durch seine Gegenwart unterstützte, Cic. u.a. – b) zur Kaiserzeit = patronus causae, der für jmd. den Prozeß führt, der Rechtsbeistand, Sachwalter, Anwalt, Advokat, Quint. u.a.