[790] mancipātio od. mancupātio, ōnis, f. (mancipo), eine von den römischen Erwerbungsarten, die feierliche Übernahme od. Übergabe einer Sache zum Eigentum in Gegenwart von fünf Zeugen; dah. der Verkauf od. Kauf, Gaius inst. 1, 121: mancipationem tabulis probare, Plin. 9, 177.