[1945] prō-cōnsul, ulis, m., der Prokonsul, zur Zeit des Freistaates der nach Verwaltung des Konsulates (zuw. auch ohne Konsul gewesen zu sein) in einer Provinz statt eines Konsuls fungierende Statthalter u. militär. Befehlshaber, oder unter einem Statthalter bloß militär. Befehlshaber, Cic. de div. 2, 76. Caes. b. G. 3, 20, 1 u.a. – zur Kaiserzeit, wo der Kaiser die Provinzen mit dem Senate teilte, der Statthalter in den Provinzen des Senates, Suet. Aug. 36 u. 47. – / Nomin. proconsule, Mart. Cap. 3. § 294.