[2769] spoliārium, iī, n. (spolium), I) ein Raum des Amphitheaters, wo die Fechter an- und ausgezogen und die durch starke Verletzungen unbrauchbar gewordenen getötet wurden, Sen. ep. 93, 12. Lampr. Commod. 18, 3 u. 19, 3. – II) übtr., das Raubnest, die Mördergrube, Sen. contr. 10, 4 (33), 2. Sen. prov. 3, 7: so auch v. Ärarium, insofern das erpreßte Vermögen der Bürger hineingelegt wurde, Plin. pan. 36 in.