Kaltenbrunner.

[610] Kaltenbrunner ist nach den Anklagepunkten Eins, Drei und Vier angeklagt. Er trat der österreichischen Nazi-Partei und der SS im Jahre 1932 bei. 1935 wurde er Führer der SS in Österreich. Nach dem Anschluß wurde er zum österreichischen Staatssekretär für die öffentliche Sicherheit ernannt, und bei Abschaffung dieses Amtes im Jahre 1941 wurde er Höherer SS- und Polizeiführer.

Am 30. Januar 1943 wurde er zum Chef der Sicherheitspolizei und des SD und Chef des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) ernannt, eine Stellung, die Heydrich bis zu seiner Ermordung im [610] Juni 1942 innehatte. Er hatte den Rang eines Obergruppenführers in der SS.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 22, S. 610-611.
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