[92] ANKLAGE: Verletzung der Haager Konvention V über die Respektierung der Rechte und Pflichten neutraler Mächte und Personen im Falle eines Landkrieges, unterzeichnet am 18. Oktober 1907.
BEGRÜNDUNG: Deutschland überschritt an oder um die in Spalte 1 angegebenen Zeitpunkte mit der Waffengewalt seiner militärischen Kräfte die Grenzen der in Spalte 2 angegebenen souveränen Staaten, fiel in deren Gebiete ein und besetzte sie, wodurch es an den betreffenden Zeitpunkten die Neutralität der genannten souveränen Staaten verletzte.
Spalte 1Spalte 2
9. April 1940Königreich Norwegen
9. April 1940Königreich Dänemark
10. Mai 1940Großherzogtum Luxemburg
10. Mai 1940Königreich Belgien
10. Mai 1940Königreich der Niederlande
22. Juni 1941Union der Sozialistischen
Sowjet-Republiken