B) Verfolgung aus politischen, rassischen und religiösen Gründen in Ausführung von und in Zusammenhang mit dem in Anklagepunkt eins erwähnten gemeinsamen Plan.

[71] In Ausführung und in Verbindung mit dem gemeinsamen, in Anklagepunkt Eins erwähnten Plan wurden, wie oben dargelegt, die Gegner der deutschen Regierung ausgerottet und verfolgt. Diese [71] Verfolgungen waren gegen Juden gerichtet. Sie waren auch gegen Personen gerichtet, von denen man annahm, daß ihre politische Überzeugung und ihr geistiges Streben in Gegensatz zu den Zielen der Nazis stand. Juden wurden seit 1933 systematisch verfolgt; sie wurden ihrer Freiheit beraubt und in Konzentrationslager geworfen, wo sie gemordet und mißhandelt wurden. Ihr Eigentum wurde beschlagnahmt. Hunderttausende von Juden wurden vor dem 1. September 1939 auf diese Weise behandelt.

Nach dem 1. September 1939 wurden die Judenverfolgungen verdoppelt. Millionen von Juden wurden von Deutschland und den besetzten westlichen Ländern in die östlichen Länder zur Vernichtung gesandt.

Die folgenden Einzelheiten sind lediglich Beispiele; das Recht zur Beibringung von Beweisen anderer Fälle bleibt vorbehalten.

Die Nazis mordeten unter anderen, Kanzler Dollfuß, den Sozialdemokraten Breitscheid und den Kommunisten Thälmann. Sie warfen zahlreiche politische und religiöse Persönlichkeiten in Konzentrationslager, z.B. Kanzler Schuschnigg und Pastor Niemöller.

Auf Befehl des Chefs der Gestapo fanden im November 1938 antisemitische Demonstrationen in ganz Deutschland statt. Jüdisches Eigentum wurde zerstört, 30.000 Juden wurden verhaftet und in Konzentrationslager geworfen und ihr Eigentum beschlagnahmt.

Von den unter Ziffer VIII A der Anklage erwähnten ermordeten und mißhandelten Menschen waren Millionen von Juden.

Unter anderen Massenermordungen von Juden waren die folgenden:

In Kislowodsk wurden alle Juden gezwungen, ihr Eigentum abzugeben: 2000 wurden in einem Tankabwehrgraben in Mineralnije-Vodi erschossen; 4300 weitere Juden wurden in dem gleichen Graben erschossen.

60000 Juden wurden auf einer Insel in der Dwina in der Nähe von Riga erschossen.

20000 Juden wurden in Luzsk erschossen.

32000 Juden wurden in Sarny erschossen.

60000 Juden wurden in Kiew und Dniepropetrowsk erschossen.

Tausende von Juden wurden wöchentlich in Gaswagen vergast, die durch Überarbeit zusammenbrachen.

Als die Deutschen von der Roten Armee zum Rückzug gezwungen wurden, vernichteten sie Juden lieber, als ihre Befreiung zuzulassen. Viele Konzentrationslager und Ghettos wurden errichtet, in denen Juden gefangen gehalten, gefoltert und ausgehungert wurden, und gnadenlosen Abscheulichkeiten und schließlicher Vernichtung ausgesetzt waren.

Ungefähr 70000 Juden wurden in Jugoslawien getötet.


XI. Verantwortlichkeit von Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen, für das den Gegenstand von Anklagepunkt Vier bildende Verbrechen.

[72] Es wird hiermit auf die in Anlage A der Anklageschrift enthaltenen Angaben betreffend die Verantwortlichkeit der einzelnen Angeklagten für das unter Anklagepunkt Vier angeführte Verbrechen Bezug genommen. Ferner wird auf die in der Anlage B der Anklageschrift enthaltenen Angaben betreffend die Verantwortlichkeit der Gruppen und Organisationen, hier als verbrecherische Gruppen und Organisationen bezeichnet, für das in Anklagepunkt Vier der Anklageschrift dargelegte Verbrechen Bezug genommen.

Nach alledem wird hiermit diese Anklage vor dem Gerichtshof in Englisch, Französisch und Russisch erhoben, wobei jeder Text gleiche Geltung hat, und die hierin gegen die oben erwähnten Angeklagten erhobenen Anklagen werden hiermit dem Gerichtshof überreicht.


gez. ROBERT H. JACKSON

Für die Vereinigten Staaten von Amerika

gez. FRANCOIS DE MENTHON

Für die Französische Republik

gez. HARTLEY SHAWCROSS

Für das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland

gez. R. A. RUDENKO

Für die Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken


Berlin, den 6. Oktober 1945.


1 Dieses Zitat stimmt mit dem Originaltext des Vertrages überein. In der vor Gericht während des Prozesses benutzten Fassung der Anklageschrift lautet der Zitattext etwas abweichend, da es sich um eine Rückübersetzung aus dem Englischen ins Deutsche handelte.


2 Dieses Zitat stimmt mit dem Originaltext des Vertrages überein. In der vor Gericht während des Prozesses benutzten Fassung der Anklageschrift lautet der Zitattext etwas abweichend, da es sich um eine Rückübersetzung aus dem Englischen ins Deutsche handelte.


3 Dieses Zitat stimmt mit dem Wortlaut des Originaltextes der zitierten Urkunde überein. In der vor Gericht während des Prozesses benutzten Fassung der Anklageschrift lautete der Zitattext etwas abweichend, da es sich um eine Rückübersetzung aus dem Englischen ins Deutsche handelte.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 39-40,44-45,63,71-74.
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