Verletzungen Internationaler Verträge.

[241] Das Statut definiert als ein Verbrechen das Planen oder die Durchführung eines Angriffskrieges, oder eines Krieges unter Verletzung internationaler Verträge. Der Internationale Militärgerichtshof hat entschieden, daß gewisse Angeklagte Angriffskriege gegen zwölf Nationen planten und durchführten, und daher dieser Gruppe der Verbrechen schuldig sind. Damit erübrigt es sich, dieses Thema weiter im einzelnen zu erörtern oder des langen und breiten zu untersuchen, inwieweit diese Angriffskriege auch »Kriege unter Verletzung internationaler Verträge, Abkommen oder Zusicherungen« waren. Diese Verträge sind im Anhang C der Anklageschrift aufgeführt. Am wichtigsten hiervon sind die folgenden:


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 241.
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