Schlußfolgerung

Schlußfolgerung.

[318] Der Gerichtshof spricht den Angeklagten Göring nach allen 4 Punkten der Anklageschrift schuldig.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 318.
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