Schlußfolgerung

Schlußfolgerung.

[367] Der Gerichtshof hat Jodl nach allen 4 Anklagepunkten für schuldig befunden.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 367.
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