Schlußfolgerung

Schlußfolgerung.

[370] Der Gerichtshof entscheidet daher, daß von Papen nach dieser Anklage nicht schuldig ist, und ordnet an, daß er durch den Gerichtsmarschall entlassen werden soll, sobald sich der Gerichtshof jetzt vertagt.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 370.
Lizenz:
Kategorien: