Vogt , mhd. voget, vogt, voit , aus mittellat. vocatus für advocatus , ist in erster Linie der Name desjenigen Beamten, der die einem Stifte mit der Immunität gegebenen Rechte handhabt, die Angehörigen des Stifts vertritt und in bezug auf ...
Lexikoneintrag zu »Vogt«. Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 1042-1044.