Ehe , ahd. die êwa, êa = Ewigkeit, endlos lange ... ... der Mutter erben; ebenso verhielt es sich mit der Teilnahme an Wergeld und Bussen. Während nach älterer Rechtsansicht die Frau keinen Anspruch auf die Treue des Mannes ...
Edda ist der Name zweier aus dem altnordischen Altertum erhaltenen Lieder- ... ... Schatzes niemals erfahren. Da wird Gunnar in die Schlangengrube geworfen, um seinen Trotz zu büssen. Nun wird Gudrun von der heissesten Rache aufgestachelt, sie tötet ihre mit ...
Vogt , mhd. voget, vogt, voit , aus mittellat. ... ... abhängigen Leute des Stifts oder die, welche später der Gerichtsbarkeit desselben unterworfen worden sind. Bussen und andere Gerichtsgefälle erhält er in dem Umfange, wie sie der Graf ...
Geld , ahd. und mhd. gelt , vom Verb gelten ... ... faihu ist schon ein Name für Geld. In Vieh und Waffen wurden die gerichtlichen Bussen und der Kaufpreis für ein Weib bezahlt. Den Übergang vom Kaufe durch Tausch ...
Juden. Der Rechtszustand der Juden im römischen Reich, nachdem dieses das ... ... im ganzen als Prinzip galt, dass ein Jude nicht anders als ein christlicher Verbrecher büssen sollte, wurden doch an vielen Orten die Strafgelder für Juden höher angesetzt und ...
Friede , ahd. fridu , mhd. vride , zu got. ... ... letzteren könnte man im Gegensatze zu den Friedensbrüchen Rechtsbrücke nennen; sie ziehen bloss Bussen nach sich. Der Umfang der eigentlichen Friedensbrüche war im altgermanischen Recht ...
Knecht als Name für den Unfreien. Knechtschaft im Sinne völliger ... ... , durch das Spiel, durch die Unfähigkeit, andere Schulden, das Wergeld , verwirkte Bussen zu tilgen, seiner Freiheit verlustig werden; er wurde dann Gegenstand des Handels ...
Strafen. In altgermanischer Zeit ging die Ausübung der Strafgewalt vom obersten ... ... Volksrechten von 40 bis 300 gestellt. Namentlich Unfreie mussten ihre Missethat mit ihrer Haut büssen; Freie wurden nur dann dieser Strafe unterworfen, wenn sie nicht im stande waren ...
Wergeld , ahd. werigelt , zu ahd. ver = Mann ... ... Beteiligung aufzuheben und den Grundsatz aufzustellen, es solle der Thäter allein für seine Schuld büssen, mit Ausschluss jeder subsidiären Haftung. Das Wergeld nahm nun ganz die Natur einer ...
Geissler , Geisselbrüder, Kreuzbrüder, Büsser, Flagellantes, Flagellarii u.a. ... ... und luden die Brüder zum Imbiss zu sich ein. Zum Geisseln aber oder zum Büssen, welches vor- und nachmittags geschah, begaben sie sich wieder in Prozession auf ...
Immunität heisst das von den Merowingern und namentlich von den Karolingern den ... ... welcher Zeit an Gerichte und Strafgewalt von Beamten des Stiftes gehandhabt und zugleich die entsprechenden Bussen und Strafgelder bezogen wurden. Zur Handhabung des königlichen Schutzes wies der König gewöhnlich ...
Feuerwaffen. Ihre Anwendung entwickelt sich aus den im Orient seit uralter ... ... 1313: » Jtem, in dit jare was aldereerst ghevonden in Deutschland het gebruuk der bussen (büchsen) van einem mueninck. « Bestimmte Erwähnungen für den Gebrauch der ...
Beichtbücher , libri poenitentiales , sind in der merowingischen und karolingischen Zeit ... ... Volksrechte (leges barbarorum) das weltliche Strafrecht, das herrschende System der Kirchenstrafen und Bussen dar, welches sich hinsichtlich der eigentlichen Verbrechen durchgängig an die germanische Auffassungsweise anschliesst. ...
Gerichtswesen. A. In germanischer Zeit. Der Mittelpunkt des staatlichen ... ... zur Sprache kamen, alte Feierlichkeiten des unstreitigen Rechts vorgenommen, endlich auch Zwistigkeiten beurteilt und Bussen erkannt wurden. Bei den meisten Stämmen hiessen diese Versammlungen thing, Ding , ...
Leges barbarorum , Volksrechte , heissen die ältesten Rechtsaufzeichnungen der germanischen Stämme ... ... dann eine Vereinbarung über gewisse Rechtsverhältnisse, namentlich über das Wergeld und die Bussen, zum Bedürfnis wurde. Für diejenigen Volksstämme, welche ihre einmal eingenommenen Wohnsitze nicht ...
Markgenossenschaft. Marke, marka , das alte deutsche Wort für Grenze, ... ... Weistümer (siehe diesen Artikel), Anbringung und Erledigung der Rügen, sowie zur Einnahme der Bussen verwendet, gewöhnlich mit fröhlicher Zeche und Gelag beendigt. Gegen einen ungehorsamen Märker war ...