[40]A dirittura, d.i. geraden Wegs, im Handel die Bezahlung des Gläubigers, indem der Schuldner einen Wechsel kauft, der auf hem Platze des Gläubigers zu bezahlen ist, und ihm denselben zur Einziehung des Betrags überschickt.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 40.