[6]Abbé, franz., Abt. 2. Inhaber einer Pfründe ohne geistliche Amtsverrichtung, abbé commendataire; 3. seit Ludwig XIV. der Titel jedes, der das priesterliche Gewand trägt.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 6.