[17] Abortus (Fehlgeburt, Mißfall, Umschlag) ist die Geburt eines Kindes vor Ablauf der 28. Schwangerschaftswoche. Man unterscheidet zwischen A. im engern Sinn und zwischen unzeitiger Geburt, jener vor der 16. Schwangerschaftswoche, diese zwischen der 16. und 28. Woche. Bei letzterer kann das Kind lebend geboren werden, vermag aber noch nicht, sein Leben fortzusetzen und stirbt bald. Die nächste Ursache der Fehlgeburt liegt in einer Lostrennung des Eies und des Mutterkuchens, und diese kann bewirkt werden theils unmittelbar auf mechanische Weise, wie durch Druck, Fall, Stoß, heftige Körpererschütterung, Tragen schwerer Lasten u.s.w., theils durch Vermittelung der angeregten Wehenthätigkeit in Folge von Gemüthsaffekten, allgemeiner Vollblütigkeit, allgemeinen Congestionen oder örtlichen der Gebärmutter, Aufregung dieser durch specifische Reize (Abortiva) oder durch consensuelle, wie starke Drastica, endlich besonders noch durch eine eigenthümliche Anlage des Uterus zu Abortus (habitueller Abortus). Dem A. gehen Vorboten der verschiedensten Art voraus, darunter besonders Ziehen und Schwere in der Lendengegend, im Kreuze, Wehen, Abfluß von Schleim und Blut aus den Geschlechtstheilen. In einem solchen Falle ist strenge Ruhe des Geistes und Körpers zu beobachten bei horizontaler Lage im Bette, wodurch der drohende A. oft noch verhütet wird; erfolgt derselbe, so [17] hat er meistens bedeutende und lang dauernde Schwäche der Frau in seinem Gefolge, kann aber auch, wenn mit starkem Blutverluste verbunden, dem Leben unmittelbar Gefahr drohen.