[27] Accord, (musikalischer) heißt eine auf natürlichen Gesetzen beruhende Verbindung von Tönen. Diese Tonverbindung ist nicht blos im menschlichen Gehöre begründet, sondern auch in bestimmten mathematischen Verhältnissen der Tonschwingungen, und auf ihr beruht die Harmonie der Musik. Nach der Zahl der verbundenen Töne gibt es zwei-, drei-, vier- und fünfstimmige Accorde. Alle Accorde bilden sich aus einer Vermischung von großen und kleinen Terzen, und der hauptsächlichste ist der Dreiklang, als die Grundlage aller Harmonie, bestehend aus Prim, Terz und Quinte. Nach den Intervallen der Töne werden die Accorde eingetheilt in consonirende, wenn alle Intervalle in consonirenden Verhältnissen stehen, und in dissonirende, wenn auch nur ein dissonirendes Intervall vorkommt. Zu den ersteren gehört vor allen wieder der Dreiklang. 2. Accord in rechtlicher Beziehung ist ein Vertrag über einen bestimmten Preis, z.B. Miethaccord, Lieferungsaccord; ferner versteht man darunter einen Nachlaßvertrag zwischen Gläubiger und Schuldner, gerichtlich oder außergerichtlich, auch Accommodément genannt.
Herder-1854: D'accord
Meyers-1905: D'accord · Accord
Pierer-1857: Sächsischer Accord · Accord · Accord · D'accord