[42]Admiralität (boardof) in England ein aus Seeoffizieren bestehendes Collegium, welche die Aufsicht über die Kriegsflotte und die höchste Gerichtsbarkeit über alle Seeleute hat.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 42.