[120]Alibi, 1. anderswo, an einem andern Ort, in einem andern Fall; 2. im Strafproceßdie Schutzbehauptung des Angeklagten, er habe sich zur Zeit der That an einem andern Orte befunden und könne deßhalb physisch unmöglich der Thäter sein.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 120.