[141]Altmaß oder Hellaichmaß, Maß für den hellen Wein im Gegensatze zu [141] dem Trübaichmaß für den jungen ungegohrenen Wein (kein wirkliches Maß, sondern durch Abrechnung festgestellt).
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 141-142.