Ansprechen

[202] Ansprechen, rechtlich, jemand vor Gericht laden; bei den Jägern, aus der Fährte oder anderen Zeichen ein Wild erkennen und dessen Eigenschaften in den Kunstausdrücken bezeichnen; von ästhetischen Gegenständen so viel als gefallen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 202.
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