[202]Ansprechen, rechtlich, jemand vor Gericht laden; bei den Jägern, aus der Fährte oder anderen Zeichen ein Wild erkennen und dessen Eigenschaften in den Kunstausdrücken bezeichnen; von ästhetischen Gegenständen so viel als gefallen.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 202.