[225]Approximando, annähernd; Approximation, Annäherung, annähernde Berechnung; approximativ, annähernd, ungefähr, bei Rechnungen; Approximative, die Bestimmung bei Schiedsgerichten, welche die Grundlage des Vergleichs bilden soll.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 225.