[270]Arrimage (frz. asch), die gleichmäßige und regelrechte Vertheilung der geladenen Güter im Schiffsraume, auch der Lohn für dieses Geschäft. Arrimiren, verpacken, verstauen; Arrimeur, der Aufseher darüber.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 270.