Ausfuhrverbote

[342] Ausfuhrverbote, eine Erfindung der Merkantilisten, welche die Quelle des Nationalreichthums einzig in der Ansammlung der edlen Metalle erblickten und daher deren Ausfuhr besonders durch A. zu verhindern suchten. Die neuere Gesetzgebung beschränkt die A. auf Lebensmittel bei eintretender Theuerung und auf Kriegsmaterialien zu Kriegszeiten.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 342.
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