[352] Autokratie, Selbstherrschaft, die unbeschränkteste Form der Monarchie, bei welcher der Fürst nicht nur die gesetzgebende und vollziehende Gewalt in sich vereinigt, sondern auch die höchste geistliche Gewalt ausübt; Autokrate, Autokrator, Selbstherrscher, ist nur ein Titel des russischen Kaisers. Bei Kant bezeichnet A. die Selbstbeherrschung des einzelnen Menschen.