Bahrrecht, Bahrgericht

[384] Bahrrecht, Bahrgericht, mittelalterliches Gottesurtheil; wenn ein Mörder unentdeckt war, ließ man die Verdächtigen an die Bahre treten u. den Leichnam berühren, indem man glaubte, bei der Berührung des Mörders werde die Todeswunde wieder frisch bluten.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 384.
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