Beilbrief

[462] Beilbrief oder Bylbrief, das Zeugniß des Schiffszimmermanns oder der Hafenbehörden, daß ein Schiff gesetzmäßig und nach den Regeln der Schiffsbaukunst gebaut sei, ohne welches Zeugniß kein Schiff zum Personen- oder Waarentransport gebraucht werden darf.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 462.
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