[598]Bole heißen in Dänemark die ältesten Landbesitzungen, die, zum Unterschied von anderen Ländereien, nicht willkürlich verkauft werden dürfen, sondern erst nach erhaltener höherer Erlaubniß.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 598.