[769]Camerariat, Schatzkammerbehörde; Camerer, im kath. Süddeutschland ein Geistlicher, der Verwalter des Kapitelvermögens und der unbesetzten Pfründen, mit dem Decane der Vorstand des Kapitels in allen administrativen Angelegenheiten.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 769.