[3]Cargador, Cargadeur, Supercargo, heißt derjenige, der eine Schiffsladung im Auftrage und aus Vollmacht der Eigenthümer an ihren Bestimmungsort begleitet u. dort für Rechnung derselben abliefert oder verkauft.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 3.