[50]Certioration gerichtliche Belehrung über gewisse Rechtsverhältnisse, über die Folgen eines Rechtsschrittes, bei gewissen Rechtshandlungen zur Giltigkeit unerläßlich, z.B. bei Rechtsentsagungen von Frauen.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 50.