Certioration

[50] Certioration gerichtliche Belehrung über gewisse Rechtsverhältnisse, über die Folgen eines Rechtsschrittes, bei gewissen Rechtshandlungen zur Giltigkeit unerläßlich, z.B. bei Rechtsentsagungen von Frauen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 50.
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