Classensteuer

[137] Classensteuer, directe Steuer, bei der die Besteuerten in gewisse Classen eingetheilt werden; gewöhnlich versteht man darunter eine Art von Kopf- oder Personalsteuer, nach dem gesellschaftlichen Rang und den Vermögensverhältnissen [137] erhoben, wobei z.B. in Preußen die Besteuerten in 5 Classen eingetheilt sind: Tagelöhner, niederer Bürger- und Bauernstand, wohlhabende Bürger und Bauern, reiche Einwohner.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 137-138.
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