[137] Classensteuer, directe Steuer, bei der die Besteuerten in gewisse Classen eingetheilt werden; gewöhnlich versteht man darunter eine Art von Kopf- oder Personalsteuer, nach dem gesellschaftlichen Rang und den Vermögensverhältnissen [137] erhoben, wobei z.B. in Preußen die Besteuerten in 5 Classen eingetheilt sind: Tagelöhner, niederer Bürger- und Bauernstand, wohlhabende Bürger und Bauern, reiche Einwohner.