[156]Cognition, im röm. Gerichtswesen richterliche Untersuchung u. Erkenntniß besonders in außerordentlichen Fällen(cognitio extraordinaria); daher cognosciren, richterlich untersuchen, erkennen.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 156.