[160]Collegiaten, Mitglieder einer akadem. Gesellschaft, welche die Einkünfte von Collegiaturen (Gebäude, in welchen einstens eine Anzahl Studenten unter Aufsicht von Lehrern gemeinschaftlich wohnte) zu beziehen haben.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 160.