Collusio

[164] Collusio, im Strafproceß das unerlaubte Zusammenspielen mehrerer in der gleichen Sache Angeschuldigter unter sich oder der Angesch. mit Begünstigern in der Freiheit. Zu verhüten durch gute Gefängnisse und sorgfältige Ueberwachung der Verhafteten.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 164.
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