[173] Commentar (tat. Commentarii), bei den Römern ein Notizenbuch, sodann die Aufzeichnungen von einem Betheiligten oder Augenzeugen über geschichtliche Begebenheiten, also Denkwürdigkeiten, z.B. Cäsars über den gall. Krieg; jetzt die Erklärung eines schriftstellerischen Werkes; wer sie gibt, commentirt sie, ist der Commentator.