Commissar

[173] Commissär, Commissar, Commissär, Beauftragter, oder Beamter für ein besonderes Geschäft, z.B. Ablösungs-, Unterpfandsbuch-, Post-C. etc. Commissariat, im Militärwesen ehemals der Ort, wo die Mundvorräthe für die Armee aufbewahrt wurden, Magazin; jetzt die Verpflegungsbeamten einer Armee.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 173.
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