[189]Confiscation, die gesetzliche Beschlagnahme von Geld oder Gut; confisciren, in Beschlag nehmen; confiscirt, in Beschlag genommen; c. Aussehen, lüderliches und verdächtiges Aussehen.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 189.