Constitution [2]

[199] Constitution , constitutionelle Verfassung, Staatsgrundgesetze, durch welche die Gewalt des Monarchen beschränkt wird, namentlich durch die Berechtigung der Abgeordneten der Staatsbürger in einer oder zwei Kammern. Der Name ist von England in die polit. Sprache unserer Zeit übergegangen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 199.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: