Creditbrief

[232] Creditbrief, Beglaubigungsbrief, in welchem sich ein Handelshaus für den Inhaber des C. zur Bezahlung einer bestimmten Summe verbindlich macht, wird von Reisenden gebraucht, die nicht Geld od. Wechsel mit sich führen wollen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 232.
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