Damm [1]

[273] Damm, (gewöhnlich auf beiden Seiten abgeböschte) Erhöhung von Erde, Sand, Steinen, Faschinen etc.; die Bestimmung ist entweder die Anlage von Verkehrswegen durch seichte Gewässer oder Sümpfe, oder die Abhaltung des Wassers bei Wasserbauten, oder die Stauung des Wassers bei Sammlern, oder die Beschützung von Niederungen gegen Ueberschwemmungen (Deiche).

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 273.
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